Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BREOS AG
Version 2.0 – Stand: Februar 2026
Dokumentnummer: BREOS-AGB-202

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der BREOS AG, Küttigen, Schweiz (nachfolgend „BREOS“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über Beratungs-, Software- und SaaSDienstleistungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn BREOS ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Individuelle Vereinbarungen (z.B. Projektaufträge, Service Level Agreements) haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von BREOS sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von BREOS oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Für einzelne Projekte werden separate Projektaufträge (PO) abgeschlossen, die den konkreten Leistungsumfang, Zeitrahmen und Vergütung regeln.

§ 3 Leistungsumfang

(1) BREOS erbringt Beratungs-, Entwicklungs- und SaaSDienstleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz, Data Science und digitale Transformation.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Projektauftrag oder SaaS-Vertrag.

(3) BREOS schuldet die gewissenhafte Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(4) BREOS ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Unterauftragnehmer einzusetzen. BREOS bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Erfüllung
verantwortlich.

§ 4 Einsatz von Cloud-Diensten und Künstlicher Intelligenz

(1) BREOS setzt zur Leistungserbringung CloudInfrastrukturen (insbesondere Microsoft Azure) sowie KIDienste (z.B. Large Language Models) ein.

(2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-gestützte Ergebnisse technologiebedingt Ungenauigkeiten enthalten können. BREOS übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit von KI-generierten Ausgaben.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Ergebnisse vor der Verwendung in kritischen Geschäftsprozessen eigenverantwortlich zu prüfen.

(4) Die Datenverarbeitung erfolgt primär in der EU/EWR (Microsoft Azure Region Germany West Central). Soweit Drittanbieter-KI-Dienste genutzt werden, informiert BREOS den Kunden über etwaige Datenübermittlungen in Drittländer.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt BREOS alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(2) Der Kunde benennt einen fachlichen Ansprechpartner, der für Abstimmungen und Entscheidungen bevollmächtigt ist.

(3) Verzögerungen durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden berechtigen BREOS zur angemessenen Verlängerung von Fristen und zur Geltendmachung von Mehraufwand.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Projektauftrag oder der gültigen BREOS-Preisliste.

(2) Alle Preise verstehen sich netto. Für Kunden mit Sitz in der Schweiz wird die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Für Kunden mit Sitz in der EU erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuer im Reverse-ChargeVerfahren gemäß Art. 196 MwStSystRL; der Kunde schuldet die Umsatzsteuer in seinem Sitzland.

(3) Rechnungen sind innerhalb von zehn (10) Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.

(5) Die vereinbarten Preise werden jährlich zum 1. Januar an die Entwicklung der Inflation angepasst. Grundlage ist die Veränderung des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) für die Schweiz bzw. des Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland.

§ 7 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

(1) BREOS behält das vollständige Eigentum an allen im Rahmen der Verträge erstellten Arbeitsergebnissen, einschließlich aller Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte.

(2) BREOS räumt dem Kunden nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für eigene geschäftliche Zwecke ein.

(3) Die vorbestehenden Rechte (Background IP) von BREOS bleiben unberührt.

(4) Soweit im Projektauftrag ausdrücklich vereinbart, können abweichende Regelungen zur Rechteübertragung getroffen werden.

§ 8 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertrags zu verwenden.

(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:

a) der empfangenden Partei bereits bekannt waren;
b) öffentlich bekannt sind oder werden;
c) rechtmäßig von Dritten erlangt wurden;
d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

(3) Die Geheimhaltungspflicht besteht für die Dauer des Vertrags und für fünf (5) Jahre nach Beendigung fort.

(4) Für weitergehende Vertraulichkeitsvereinbarungen wird eine separate NDA abgeschlossen.

 

§ 9 Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG bzw. des Schweizer DSG.

(2) Soweit BREOS personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.

(3) Der AVV ist nicht Bestandteil dieser AGB und muss individuell vereinbart werden.

§ 10 Haftung

(1) BREOS haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet BREOS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die im jeweiligen Vertragsjahr gezahlte Vergütung, maximal jedoch 500.000 EUR.

(5) BREOS haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige KI-generierte Ergebnisse entstehen, sofern BREOS den Kunden auf die Prüfpflicht gemäß § 4 hingewiesen hat.

§ 11 Gewährleistung

(1) BREOS gewährleistet, dass die Leistungen dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen.

(2) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

(3) Bei berechtigten Mängelrügen wird BREOS nach eigener Wahl nachbessern oder eine mangelfreie Leistung neu erbringen.

(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf (12) Monate ab Abnahme bzw. Bereitstellung der Leistung.

§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Projektauftrag oder SaaS-Vertrag.

(2) Rahmenverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform.

§ 13 Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen, soweit dies auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist.

(2) Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Pandemien, behördliche Anordnungen sowie Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Cloud-Infrastrukturen, die außerhalb des Einflussbereichs von BREOS liegen.

§ 14 Referenznennung

Beide Parteien dürfen die Tatsache der Zusammenarbeit und grundlegende, nicht-vertrauliche Informationen für Veröffentlichungs- und Marketingzwecke verwenden. Vertrauliche Informationen dürfen nicht offengelegt werden. Jede Partei informiert die andere vor einer solchen Veröffentlichung.

§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für Verträge mit Kunden mit Sitz in der Schweiz gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Für Verträge mit Kunden mit Sitz in Deutschland oder der EU gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts (CISG).

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist für Schweizer Kunden Aarau (Schweiz), für deutsche/EU-Kunden Berlin (Deutschland).

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen dieser AGB: BREOS behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die geänderten AGB gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung
schriftlich widerspricht. BREOS wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen des Schweigens hinweisen. Das Widerspruchsrecht
gilt nur für unwesentliche Änderungen; wesentliche Änderungen (insbesondere Preiserhöhungen über die Inflationsanpassung hinaus, Leistungseinschränkungen oder
Haftungsverschärfungen zulasten des Kunden) bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.

(2) Schriftform: Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

(3) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

(4) Sprachfassung: Diese AGB sind in deutscher Sprache verfasst. Bei Übersetzungen gilt die deutsche Fassung als maßgebend.

BREOS AG, Küttigen, Schweiz
Stand: Februar 2026